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Neuwahlen 2023


Dem Schulelternbeirat der August-Becker-Schule gehören an:

Herr Dr. Thorsten Fischer (Vorsitzender), Frau Anne Becht (Stellvertreter), Frau Nicole Kuntz (Mitglied).

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten.

Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:

  1. Anhören (= Stellungnahme des SEB): Zum Beispiel bei Veränderungen des Schulgebäudes/der Schulanlage oder bei der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist.
  2. Benehmen (= Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung): Hierzu zählt z.B. die Mitwirkung am Qualitätsprogramm der Schule oder das Mitwirken bei einer neuen Namensgebung der Schule.
  3. Zustimmung (= gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung): Darunter fallen z.B. das Aufstellen von Grundsätzen über die Durchführung von Klassenfahrten oder die Teilnahme von Eltern am Unterricht.

Informationspflicht der Schule

Die Schulleitung ist verpflichtet, den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind und ihm Gesetzes- und Verordnungstexte zur Verfügung zu stellen.

 

Wahl und Zusammensetzung des SEB

Die Amtszeit des SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituierung des neuen SEB. Innerhalb von 8 Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres muss der SEB gewählt sein. Ein Mitglied des SEB scheidet aus seinem Amt aus, wenn es kein Kind mehr an der betreffenden Schule hat oder wenn es von seinem Amt zurücktritt. In diesen Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach.

 

Verfahrensweise des SEB

Der SEB tagt in nicht-öffentlicher Sitzung, kann jedoch Gäste einladen. Je nach Bedarf, reicht 1 Sitzung pro Halbjahr. Die Schulleitung nimmt in der Regel an den Sitzungen teil. Die Sitzungen werden protokolliert.