Sehr geehrte Eltern,
wir möchten Sie mit diesem Leitfaden in der August-Becker-Schule recht herzlich willkommen heißen und Ihnen einige Hinweise geben, was die Grundschule Ihren Kindern bietet und welche Grundsätze uns im täglichen Miteinander wichtig sind und eingehalten werden sollten.
Sollten sich weitere Fragen ergeben, so stehen Ihnen hierfür die Klassenlehrerinnen und unsere Schulleitung zur Verfügung.
Das Kollegium, die Schulleitung und alle Mitarbeiterinnen der August-Becker-Schule
Adressenänderung
Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Einverständniserklärungen und eventuelle Besonderheiten angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten an die Schulleitung.
Betreuungsangebot
Ihr Kind hat die Möglichkeit, im Anschluss an den Unterricht täglich im Rahmen einer "Betreuenden Grundschule" an einer Betreuung und einem Mittagessen teilzunehmen. Die Kinder werden von MitarbeiterInnen betreut, die den Kindern ein abwechslungsreiches Programm an spielerischen Aktivitäten bieten. Auch die Hausaufgaben werden während der Betreuungszeit erledigt. Um 16 Uhr endet die „Betreuende Grundschule“.
Eine Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich. Die Hausaufgabenzeit findet zwischen 14 Uhr und 15 Uhr statt. Das Abholen der Kinder ist zu jeder vollen Stunde möglich. Die Betreuerinnen unterstützen die Kinder bei den Hausaufgaben hinsichtlich leichter Unsicherheiten. Die Vollständigkeit und Richtigkeit liegt in der Verantwortung der Eltern. Bei Problemen sollte das gemeinsame Gespräch mit den Klassenlehrerinnen gesucht werden. Die Betreuungsordnung und die Anmeldungen finden Sie auf dieser Homepage unter Betreuung.
Beurlaubung
Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht. Ihr Kind ist verpflichtet, an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich. Die Klassenlehrerin kann diese bis zu drei Tage, die Schulleitung bis zu sieben Tage erteilen. Für eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag zu stellen, dem jedoch laut Schulgesetz nur dann entsprochen werden kann, wenn persönliche zwingende Gründe vorliegen.
Elternabende
Im Laufe des Schuljahres findet pro Schulhalbjahr mindestens ein Elternabend statt, der jeweils von der Elternvertretung in Absprache mit den Klassenlehrerinnen einberufen wird. Eine regelmäßige Teilnahme aller Eltern ist wünschenswert.
Elterngespräche
Einzelgespräche mit den Lehrkräften können jederzeit vereinbart werden. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme die dienstlichen E-Mailadressen der Lehrerinnen. Sie finden diese unter "Kontakt" auf dieser Homepage.
Elternvertretung
Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch die §§ 38 und 40 Schulgesetz geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in unterschiedliche Gremien wählen lassen. Der Schulelternbeirat wirkt an der konzeptionellen Ausrichtung der Schule aktiv mit. Ein unterstützendes und konstruktives Miteinander ist hierbei die Grundlage.
Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Elternabende, Schulfeste, Klassenfeiern oder Sportfeste bieten Ihnen Möglichkeiten zum persönlichen Engagement.
Essen und Trinken
An jedem Schulvormittag haben die Kinder im ersten Unterrichtsblock Gelegenheit, in ihrer Klasse zu frühstücken. Wir bitten darum, den Kindern ein ausgewogenes gesundes Frühstück und Getränk mitzugeben. Viermal im Jahr dürfen die Kinder, gemeinsam mit helfenden Eltern, ein gesundes "Gangfrühstück" vorbereiten, das anschließend gemeinsam verspeist wird.
Fundsachen
Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden in der Schule gesammelt. Diese Fundsachen können von Ihnen oder Ihrem Kind gesichtet bzw. abgeholt werden. An den letzten Schultagen vor den Ferien werden nicht abgeholte Fundsachen nochmals ausgelegt und bei Nichtabholung einer sozialen Einrichtung übergeben.
Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Sie Ihrem Kind wertvolle Gegenstände (Bsp. Handy) oder hohe Geldbeträge mit in die Schule geben. Es besteht kein Versicherungsschutz hierfür seitens der Schule.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffs. In der Grundschule sollte die Dauer von ca. 30 – 60 Minuten (je nach Klassenstufe) nicht wesentlich überschritten werden.
Internet
Unsere Homepage www.august-becker-schule.de ist mit das wichtigste Instrument unserer Öffentlichkeitsarbeit. Sie stellt in Text und Bild kurz unsere Schule und unsere Arbeit vor. Man findet Bilder unseres Schulgebäudes, erhält Informationen über die Geschichte der Schule, Termine und Veranstaltungen. Alle Schülerinnen und Schüler können sich auf den Klassenfotos mit der jeweiligen Klassenlehrerin wieder finden. Auch Ergebnisse aus dem Unterricht werden auf der Homepage präsentiert.
Kopiergeld u. Kunstbedarf
Um den Eltern noch höhere Kosten für Arbeitshefte zu ersparen, wird zusätzliches Arbeitsmaterial im Kopierverfahren hergestellt. Ein Betrag von 10,- Euro wird hierzu veranschlagt. Des Weiteren erheben wir einen Betrag von 5,-Euro für eingesetztes Kunstmaterial. Den Gesamtbetrag von 15,-Euro sammeln die Klassenlehrerinnen zu Beginn eines Schuljahres ein.
Krankheiten
Sollte Ihr Kind krank sein, sind Sie verpflichtet, die Schule darüber zu informieren. Dieses kann auf schriftlichem oder telefonischem Weg (bitte vor Unterrichtsbeginn bis 7.45 Uhr) geschehen. Bitte beachten Sie das Elternschreiben zu Schuljahresbeginn und das Merkblatt des Ministeriums zu Atemwegserkrankungen auf dieser Homepage.
Lernmittelfreiheit
Mit Einführung der Schulbuchausleihe haben Sie die Möglichkeit, gegen Entgelt oder unentgeltlich Schulbücher auszuleihen. Unabhängig davon teilen wir mit den Jahreszeugnissen eine schulinterne Bedarfsliste an verschiedenen Arbeitsmaterialien aus, die für den Unterricht benötigt werden.
Lesezeit
Jeden Freitag in der 2. Stunde verwandelt sich unsere Schule in eine offene Leselandschaft. Die Lernumgebung ist so gestaltet, dass die Kinder zu selbstständigem, individuellem und interaktivem Lesen eingeladen werden. Ältere Lesepaten nehmen sich der Jüngeren an. In ungezwungener und freier Atmosphäre lesen die Kinder gemeinsam Bücher, um sich im anschließendem Gespräch darüber auszutauschen und um Rückmeldung über die Leseleistung zu geben.
Pausen
Am Schulvormittag gibt es für alle Schülerinnen und Schüler eine große Pause von 9.45 Uhr bis 10.05 Uhr. Für Kinder der 3. und 4. Klassen sowie die Kinder der Betreuungsgruppe findet von 11.55 – 12.10 Uhr eine 2. Pause statt, zu der alle Schülerinnen und Schüler auf den Hof gehen. Bei schlechtem Wetter bleiben alle Kinder im Gebäude.
Schulranzen
Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülern Fächer in den Klassenräumen an. In diesen können verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Farbkästen, Mappen, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden. In der Regel verbleibt auch das Sportzeug in der Schule.
Stundenplan
Der Stundenplan der Kinder beruht auf den Richtlinien der „Verlässlichen Grundschule“.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 11.55 Uhr bzw. 13.00 Uhr. Der „Offene Anfang“ von 7.50 Uhr bis 8.00 Uhr ist uns wichtig, weil er den Schultag nicht zur zeitlich gleitend, sondern auch den Unterricht kindgerecht und entspannt beginnen lässt. Die Teilnahme am „Offenen Anfang“ bietet den Kindern vielfältige Angebote in sozialen, kognitiven und emotionalen Bereichen des Lernens.
Rhythmisierung
7.50 Uhr - 8.00 Uhr | Offener Anfang |
8.00 Uhr - 8.45 Uhr | Unterricht (45min.) |
15 Minuten | betr. Frühstück |
9.00 Uhr – 9.45 Uhr | Unterricht (45min.) |
20 Minuten | gr. Pause |
10.05 Uhr - 10.55 Uhr | Unterricht (50min.) |
10 Minuten | kl. Pause (individuell) |
11.05 Uhr - 11.55 Uhr | Unterricht (50min.) |
15 Minuten | kl. Pause |
12.10 Uhr - 13 Uhr | Unterricht (50min.) |
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In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. War ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie unverzüglich die Klassenleitung informieren, die in diesem Fall die Unfallmeldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband weiterleitet.
Witterungsverhältnisse
Die Entscheidung darüber, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (Straßenglätte, Sturm) der Unterricht stundenweise oder für einen oder mehrere Tage ausfällt, trifft die Schulleitung. Bei extremer Hitze findet frühestens nach der 3. Unterrichtsstunde kein Unterricht mehr statt. Die Hausaufgabenzeit wird dann vorgezogen, sodass die Kinder diese in der Schule erledigen. Nach den Hausaufgaben haben die Kinder Spielzeit, wenn möglich im nahe gelegenen Park oder im Pausenhof. Die Kinder verbleiben in der Obhut der Lehrerinnen, bis die normale Unterrichtszeit endet.
Erziehungsberechtigten, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ist es freigestellt ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Zeugnisse
Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen.
Im 1. Schuljahr erhalten die Kinder das erste Zeugnis am Ende des Schuljahres.
In Klasse 2 finden zusätzlich zum Halbjahr verpflichtende Lehrer-Eltern-Schülergespräche statt.
In Klasse 3 und 4 finden zum Halbjahr ebenfalls Lehrer-Eltern-Schülergespräche (LES) statt. Zusätzlich zu diesen LES wird ein Halbjahreszeugnis mit Ziffernnoten ausgestellt. Am Schuljahresende erhalten die Kinder ein Jahreszeugnis mit Ziffernnoten, kombiniert mit standardisierten Könnensprofilen.
Am Ende der 2. und der 3. Klasse erfolgt eine Versetzung. Über eine Gefährdung einer Versetzung werden Sie rechtzeitig informiert. Die Benachrichtigung erfolgt durch eine Bemerkung im Halbjahreszeugnis oder durch eine Mitteilung bis zum 30. April. Die Mitteilung an die Erziehungsberechtigten erfolgt schriftlich.
Am Ende des 4. Schuljahres erfolgt ein Übergang in eine weiterführende Schule. Der/Die Schüler/in wiederholt, sofern die Klassenkonferenz nichts anderes beschließt, die Klasse 4, wenn die Leistungen in zwei von drei Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) schlechter als ausreichend bewertet werden.
Die Klassenkonferenz in Jahrgang 4 spricht eine Schullaufbahnempfehlung aus.
Lehrer/Innen und Mitarbeiterinnen der Schule
Schulleitung: Frau Seither
Kollegium: Frau Reichling, Frau Brand, Frau Butscher, Frau Scheib, Frau Zeidler, Frau Meyer, Frau Dyck
Förderlehrer: Herr Mohr
Hausmeisterin: Frau Wüst
Sekretärin: Frau Schumacher (montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr)