ORTSGEMEINDE Klingenmünster
- Ortsbürgermeisterin -
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Landkreis Südliche Weinstraße
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Betreuungsordnung der Betreuenden Grundschule
1. Ziel der Einrichtung
Den Grundschülern der Klassenstufen 1 bis 4 wird die Teilnahme an einem freiwilligen außerunterrichtlichen Betreuungsangebot - wahlweise mit Mittagessen - nach dem Unterricht angeboten. Hierdurch soll den Eltern auf Wunsch eine längere Betreuungszeit ihrer Kinder verlässlich gewährleistet werden.
2. Träger / Verantwortliche
2.1. Träger des Betreuungsangebotes an der August-Becker-Schule ist die Ortsgemeinde Klingenmünster.
2.2. Das Betreuungsangebot ist eine schulische Veranstaltung im Sinne von § 21 Grundschulordnung.
2.3. Die Schulleitung führt die Aufsicht über die Betreuungsmaßnahmen und ist den Mitarbeitern des Betreuungsangebotes weisungsberechtigt.
2.4. Der Träger benennt eine verantwortliche Person aus dem Betreuerteam, die mit der Schulleitung zusammenarbeitet und das Team vor Ort koordiniert. Bei abgesprochenen Maßnahmen mit der Schulleitung ist sie dem Betreuerteam gegenüber weisungsberechtigt.
3. Betreuungsdauer
3.1. Das Betreuungsangebot wird jeweils für ein Schuljahr eingerichtet. Für das nachfolgende Schuljahr wird nach Prüfung des Umfangs der Inanspruchnahme erneut über die Einrichtung entschieden. Die Mindestgröße einer Gruppe beträgt 8 Kinder. Die Gruppengröße soll 20 Kinder nicht übersteigen. Es gibt verschiedene Angebote,
z. B. Hausaufgabenbetreuung, Spiel- und Bastelangebote. Die Hausaufgabenbetreuung liegt im Ermessen der Betreuerinnen. Die vollständige und fehlerfreie Erledigung ist keine Pflicht.
3.2. Die Betreuung findet von Montag bis Freitag statt und richtet sich nach den Unterrichtszeiten der Schule. Sie wird dem jeweiligen Bedarf angepasst. An den unterrichtsfreien Tagen findet keine Betreuung statt. An den beiden Tagen, an denen nach der Grundschulordnung der Unterricht nach der 4. Stunde endet (letzter Unterrichtstag vor den Sommerferien und Tag der Zwischenzeugnisausgabe), findet Betreuung statt.
3.3. Das Betreuungsangebot hat eine Dauer vom jeweiligen Unterrichtsende bis maximal 16.00 Uhr.
3.4. Für den zeitlichen Ablauf gilt folgende Regelung:
12.00 Uhr – 13.00 Uhr: Spielzeit (Klassen 1 + 2)
13.15 Uhr – 13.45 Uhr: Mittagessen für alle, dann Spielzeit
14.00 Uhr – 15.00 Uhr: Hausaufgabenzeit
15.00 Uhr – 16.00 Uhr: Spielzeit
16.00 Uhr : Ende der Betreuung
3.5. Die Kinder können zu jeder vollen Stunde von der Betreuung abgeholt werden. Kinder, die von der Betreuung abgeholt werden oder selbstständig nach Hause gehen, müssen sich bei der Betreuerin abmelden.
4. Betreuungskräfte und Raumbedarf
4.1. Der Träger sorgt für geeignete Betreuungskräfte und stellt die erforderlichen Räumlichkeiten in Absprache mit der Schulleitung in der Grundschule zur Verfügung.
4.2. Die Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Betreuungskräfte und haben deren Anweisungen Folge zu leisten.
4.3. Die Klassenlehrerinnen sorgen täglich nach Unterrichtsschluss dafür, dass die jeweiligen Kinder nach dem feststehenden Anmeldeplan in die Betreuung gehen.
4.4. Absprachen zwischen Eltern und Betreuerinnen werden über das Betreuungshandy geführt. (Handy-Nr.: 0173-3104416)
5. Aufnahme
5.1. Das Betreuungsangebot steht allen Kindern der Schule offen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die schriftliche Anmeldung der Sorgeberechtigten bzw. des Sorgeberechtigten. Anmeldeformulare werden im Frühjahr an die Eltern ausgeteilt. Mit der Anmeldung wird eine Ausfertigung dieser Betreuungsordnung ausgehändigt. Die Anmeldung wird von den Sorgeberechtigten im Sekretariat der Schule abgegeben und von dort an den Schulträger weitergeleitet.
Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind (20 Kinder pro Tag und Gruppe/ max. 3 Gruppen), müssen wir nach Anmeldungstermin vorgehen.
Um eine verlässliche Personalplanung zu gewährleisten, ist 6 Wochen vor den Sommerferien Abgabeschluss der Anmeldung.
5.2. Die Betreuungsmaßnahme gilt verbindlich für ein Schuljahr. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung auch kürzere Betreuungszeiten zulassen.
5.3. Die Sorgeberechtigten melden Ihr Kind bereits mit der Anmeldung ganzjährig für feststehende Tage an. Diese können nur in Ausnahmefällen (z.B.: Schichtdienst) flexibel verändert werden.
5.4. Die Sorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass der Jahreselternbeitrag für die Betreuende Grundschule und für das etwaige Mittagessen vom angegebenen Konto abgebucht wird. Entsprechende Formulare werden mit der Betreuungsordnung ausgegeben und sind der Anmeldung beizufügen.
6. Teilnahme
6.1. Die angemeldeten Kinder haben die Möglichkeit, das Betreuungsangebot in der ganzen Woche in Anspruch zu nehmen.
Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Stundenzahl der Betreuung pro Woche:
5 Stunden pro Woche à 10 € Monatsbeitrag
10 Stunden pro Woche à 20€ Monatsbeitrag
15 Stunden pro Woche à 30 € Monatsbeitrag
20 Stunden pro Woche à 40 € Monatsbeitrag
Die Kosten werden bei 1-3 Tagen anteilig und bei 4-5 Tagen voll berechnet. Nähere Auskünfte sind bei der Sachbearbeiterin der VG BZA erhältlich.
6.2. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Kind von Montag bis Freitag am Mittagessen teilnimmt. Die Kosten hierfür betragen 4,55 € pro Essen. Eine Essensanmeldung ist ganzjährig verbindlich. Ein Abmelden vom Mittagessen ist nur bei Erkrankung möglich. Die Betreuung gibt die ausgewählten Gerichte auf der Homepage bekannt.
Sollte für das Betreuungsjahr von Seiten der Eltern keine Anmeldung zum Mittagessen vorliegen, wird von den Sorgeberechtigten für die Mittagsessenszeit ein „Lunchpaket“ von zu Hause mitgegeben.
6.3. Kann ein Kind durch Krankheit nicht am Betreuungsangebot teilnehmen, so ist es morgens bis spätestens 7.45 Uhr auf der Homepage abzumelden. Auf diesem Wege wird die Teamleitung der Betreuung direkt per E-Mail verständigt. Angemeldete Mittagessen werden dann entsprechend beim Caterer abgemeldet. Nach 7.45 Uhr abgemeldete erkrankte Kinder können nicht mehr vom Essen abgemeldet werden.
6.4. Der Beitrag für die Betreuende Grundschule sowie der Betrag für das Essen werden von der Verbandsgemeindeverwaltung vom angegebenen Konto abgebucht.
7. Abmeldung/Ausschluss aus der Betreuung
7.1. Widersetzt sich ein Kind wiederholt den Anweisungen der Betreuungskräfte oder stört es trotz Ermahnung ständig die Durchführung des Betreuungsangebotes, so kann es von der Schulleitung vom Betreuungsangebot zeitweise oder ganz ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt durch die Schulleitung eine schriftliche Mitteilung an die Sorgeberechtigten bzw. den Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt, über die Dauer des Ausschlusses vom Betreuungsangebot.
Eine anteilige Erstattung des Elternbeitrages und des Essensgeldes für die Dauer des Ausschlusses erfolgt nicht.
7.2. Die Ortsgemeinde Klingenmünster kann das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
Kündigungsgrund könnte z.B. die Nichtentrichtung der Elternbeiträge sein.
8. Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz
8.1. Die Aufsichtspflicht der Betreuungsperson beginnt mit dem Anfang der bekannt gemachten Betreuungszeit. Sie endet mit dem Verlassen des Schulgeländes. Während der Betreuungszeit auf dem Schulgelände ist die Betreuungskraft aufsichtspflichtig. Für die Wege von der Grundschule nach Hause sind es die Erziehungsberechtigten. Sollten Kinder die Schule mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzeitig verlassen, ist die Betreuungskraft zu benachrichtigen. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten.
8.2. Für die Kinder besteht eine gesetzliche Unfallversicherung während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände sowie bei Veranstaltungen im Rahmen des Betreuungsangebotes außerhalb der Einrichtung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Unfälle, die auf dem direkten Weg zu und von der Grundschule entstehen und deckt Personenschäden ab, nicht aber Sachschäden und Schmerzensgeld. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der direkte Weg verlängert oder unterbrochen wird.
8.3. Für Schäden, die von den Kindern Dritten gegenüber verursacht werden, haftet der Träger nicht.
8.4. Eventuelle Schadensfälle sind umgehend dem Träger bzw. seinen beauftragten Stellen zu melden.
9. Finanzierung
Der Träger des Betreuungsangebotes stellt für jedes Schuljahr, in dem eine Betreuung durchgeführt wird, einen Antrag bei der Landesregierung auf Gewährung eines Landeszuschusses zur Finanzierung des Betreuungsangebotes.
10. Inkrafttreten
Diese Betreuungsordnung tritt am 01.06.2024 in Kraft.
Klingenmünster, den 08.05.2024
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Kathrin Flory Andrea Seither
Ortsbürgermeisterin Rektorin der August-Becker-Schule